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   BGH, 27.11.2018 - X ZR 16/17   

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BGH, 27.11.2018 - X ZR 16/17 (https://dejure.org/2018,50906)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2018 - X ZR 16/17 (https://dejure.org/2018,50906)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2018 - X ZR 16/17 (https://dejure.org/2018,50906)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Nichtigerklärung eines Streitpatents betreffend eines Scheinwerferbelüftungssystems; Prüfung des Vorliegens einer erfinderischen Tätigkeit; Auslegung eines Patentanspruchs

  • Wolters Kluwer

    Scheinwerferbelüftungssystem - Anspruch auf Nichtigerklärung eines Streitpatents betreffend eines Scheinwerferbelüftungssystems; Prüfung des Vorliegens einer erfinderischen Tätigkeit; Auslegung eines Patentanspruchs

  • rewis.io

    Schutzbereich eines Patents: Auslegung des Patentanspruchs - Scheinwerferbelüftungssystem

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 14 ; EPÜ Art. 69
    Anspruch auf Nichtigerklärung eines Streitpatents betreffend eines Scheinwerferbelüftungssystems; Prüfung des Vorliegens einer erfinderischen Tätigkeit; Auslegung eines Patentanspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 623
  • GRUR 2019, 491
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - X ZR 16/17
    Aus der Offenbarung eines solchen Labyrinths folgt indessen nicht, dass für eine solche Maßnahme entsprechend der Rechtsprechung des Senats zu einem das Naheliegen indizierenden Standardrepertoire (vgl. dazu BGH, Urteile vom 11. März 2014 - X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem; vom 26. September 2017 - X ZR 109/15, GRUR 2018, 509 Rn. 113 - Spinfrequenz; vom 27. März 2018 - X ZR 59/16, GRUR 2018, 716 Rn. 29 - Kinderbett) keiner konkreten Anregung bedürfte.
  • BGH, 27.03.2018 - X ZR 59/16

    Patentfähigkeit eines leicht aufzubauenden Kinderbetts mit einem Rahmen und einer

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - X ZR 16/17
    Aus der Offenbarung eines solchen Labyrinths folgt indessen nicht, dass für eine solche Maßnahme entsprechend der Rechtsprechung des Senats zu einem das Naheliegen indizierenden Standardrepertoire (vgl. dazu BGH, Urteile vom 11. März 2014 - X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem; vom 26. September 2017 - X ZR 109/15, GRUR 2018, 509 Rn. 113 - Spinfrequenz; vom 27. März 2018 - X ZR 59/16, GRUR 2018, 716 Rn. 29 - Kinderbett) keiner konkreten Anregung bedürfte.
  • BGH, 26.09.2017 - X ZR 109/15

    Spinfrequenz - Patentnichtigkeitssache betreffend ein europäisches Patent: Durch

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - X ZR 16/17
    Aus der Offenbarung eines solchen Labyrinths folgt indessen nicht, dass für eine solche Maßnahme entsprechend der Rechtsprechung des Senats zu einem das Naheliegen indizierenden Standardrepertoire (vgl. dazu BGH, Urteile vom 11. März 2014 - X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem; vom 26. September 2017 - X ZR 109/15, GRUR 2018, 509 Rn. 113 - Spinfrequenz; vom 27. März 2018 - X ZR 59/16, GRUR 2018, 716 Rn. 29 - Kinderbett) keiner konkreten Anregung bedürfte.
  • BGH, 15.11.2005 - X ZR 17/02

    Koksofentür

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - X ZR 16/17
    Das Rechtsschutzbedürfnis ergibt sich daraus, dass eine Nichtigerklärung des Streitpatents der im Verletzungsprozess unterlegenen Klägerin die Möglichkeit eröffnete, im Wege der Restitutionsklage gegen ihre Verurteilung vorzugehen (BGH, Urteil vom 15. November 2005 - X ZR 17/02, GRUR 2006, 316 [zu I.] - Koksofentür).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2019 - 6 U 183/16

    Datenpaketverarbeitung - Patentrechtlicher Schadensersatz: Missbrauch einer durch

    Soweit die Beklagte für ihr Verständnis auf den vom Klagepatent gewürdigten Stand der Technik US 2004/0042420 A1 (Entgegenhaltung NK10) abhebt, verkennt der Senat nicht, dass bei der Auslegung eines Patentanspruchs zu berücksichtigen ist, dass sich ein Patent mit seiner Lehre von dem in ihm beschriebenen Stand der Technik abzugrenzen sucht (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 27. November 2018 - X ZR 16/17, GRUR 2019, 491 - Scheinwerferbelüftungssystem).
  • BGH, 02.03.2021 - X ZR 17/19

    Schnellwechseldorn

    Wird in der Beschreibung eines Patents ein bekannter Stand der Technik als nachteilhaft bezeichnet und ein im Patentanspruch vorgesehenes Merkmal als Mittel hervorgehoben, um diesen Nachteil zu überwinden, ist diesem Merkmal im Zweifel kein Verständnis beizumessen, demzufolge es sich in demjenigen Stand der Technik wiederfindet, von dem es sich gerade unterscheiden soll (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 27. November 2018 - X ZR 16/17, GRUR 2019, 491 Rn. 19 - Scheinwerferbelüftungssystem).

    Wird in der Beschreibung eines Patents ein bekannter Stand der Technik mit dem Oberbegriff eines Patentanspruchs gleichgesetzt, ist den Merkmalen des kennzeichnenden Teils im Zweifel kein Verständnis beizumessen, demzufolge diese sich in demjenigen Stand der Technik wiederfinden, von dem sie sich gerade unterscheiden sollen (BGH, Urteil vom 27. November 2018 - X ZR 16/17, GRUR 2019, 491 Rn. 19 - Scheinwerferbelüftungssystem).

  • BGH, 26.04.2022 - X ZR 44/20

    Patentnichtigkeitssache: Einschränkende Auslegung des Patentanspruchs bei

    Der Umstand, dass sich ein Patent durch ein bestimmtes Merkmal des Patentanspruchs von einer in der Beschreibung angeführten Entgegenhaltung abgrenzt, vermag nur dann zu einer einschränkenden Auslegung zu führen, wenn erkennbar ist, auf welche konkrete Ausgestaltung sich die Abgrenzung bezieht (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 2. März 2021 - X ZR 17/19, GRUR 2021, 945 - Schnellwechseldorn; Urteil vom 27. November 2018 - X ZR 16/17, GRUR 2019, 491 - Scheinwerferbelüftungssystem).

    Solche Abgrenzungen können nach der Rechtsprechung des Senats für die Auslegung des betreffenden Merkmals von Bedeutung sein (BGH, Urteil vom 2. März 2021 - X ZR 17/19, GRUR 2021, 945 Rn. 22 - Schnellwechseldorn; Urteil vom 27. November 2018 - X ZR 16/17, GRUR 2019, 491 Rn. 19 - Scheinwerferbelüftungssystem).

  • OLG Karlsruhe, 14.02.2024 - 6 U 232/22
    Wird etwa in der Beschreibung ein bekannter Stand der Technik mit dem Oberbegriff eines Patentanspruchs gleichgesetzt, ist den Merkmalen des kennzeichnenden Teils im Zweifel kein Verständnis beizumessen, demzufolge diese sich in demjenigen Stand der Technik wiederfinden, von dem sie sich gerade unterscheiden sollen (BGH, GRUR 2019, 491 Rn. 19 - Scheinwerferbelüftungssystem).
  • BGH, 27.09.2022 - X ZR 87/20

    Brenngutkühlung - Auslegung eines Patentanspruchs - Brenngutkühlung

    Wird in der Beschreibung eines Patents ausgeführt, eine bekannte Vorrichtung weise bestimmte Elemente auf, die zu einer vertikalen Mischbewegung führten, und sieht der Patentanspruch ein Verfahren vor, bei dem es an einer vertikalen Mischbewegung fehlt, ist dieses Merkmal im Zweifel so auszulegen, dass es die bei der bekannten Vorrichtung auftretende Bewegung ausschließt (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 27. November 2018 - X ZR 16/17, GRUR 2019, 491 Rn. 19 - Scheinwerferbelüftungssystem und BGH, Urteil vom 2. März 2021 - X ZR 17/19, GRUR 2021, 945 Rn. 22 - Schnellwechseldorn).

    Wird etwa in der Beschreibung ein bekannter Stand der Technik mit dem Oberbegriff eines Patentanspruchs gleichgesetzt, ist den Merkmalen des kennzeichnenden Teils im Zweifel kein Verständnis beizumessen, demzufolge diese sich in demjenigen Stand der Technik wiederfinden, von dem sie sich gerade unterscheiden sollen (BGH, Urteil vom 27. November 2018 - X ZR 16/17, GRUR 2019, 491 Rn. 19 - Scheinwerferbelüftungssystem).

  • LG Mannheim, 02.03.2021 - 2 O 131/19

    (uplink)-Synchronisation - Angemessenheit eines Gegenangebots in

    Die von den Beklagten geforderte Auslegung des Merkmals 1.6 stünde in Widerspruch zu dem Grundsatz, wonach den Merkmalen des kennzeichnenden Teils im Zweifel kein Verständnis beizumessen ist, demzufolge diese sich in demjenigen - in der Beschreibung als Oberbegriff eines Patentanspruchs eingeführten - Stand der Technik wiederfinden, von dem sie sich gerade unterscheiden sollen (siehe Abs. [0007] des Klagepatents; vgl. BGH, GRUR 2019, 491 Rn. 19 - Scheinwerferbelüftungssystem).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2020 - 2 U 32/19

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum Kühlen

    Das Bundespatentgericht lässt bereits im Ansatz außer Acht, dass bei der Auslegung eines Patentanspruchs zu berücksichtigen ist, dass sich ein Patent mit seiner Lehre von dem in ihm beschriebenen Stand der Technik abzugrenzen sucht (BGH, GRUR 2019, 491 Rn. 19 - Scheinwerferbelüftungssystem).

    Wird in der Beschreibung ein bekannter Stand der Technik mit dem Oberbegriff eines Patentanspruchs gleichgesetzt, ist den Merkmalen des kennzeichnenden Teils im Zweifel kein Verständnis beizumessen, demzufolge diese sich in demjenigen Stand der Technik wiederfinden, von dem sie sich gerade unterscheiden sollen (BGH, GRUR 2019, 491 Rn. 19 - Scheinwerferbelüftungssystem).

  • LG München I, 23.10.2020 - 21 O 11384/19

    Verzögerte Lizenzverhandlung des Endproduktherstellers in der Automobilbranche

    Diese Auslegung entspricht auch dem Grundsatz, dass in Fällen, bei denen in der Beschreibung ein bekannter Stand der Technik mit dem Oberbegriff eines Patentanspruchs gleichgesetzt wird, den Merkmalen des kennzeichnenden Teils im Zweifel kein Verständnis beizumessen ist, demzufolge diese sich in demjenigen Stand der Technik wiederfinden, von dem sie sich gerade unterscheiden sollen (BGH, GRUR 2019, 491, 493, Rn. 19 - Scheinwerferbelüftungssystem).
  • OLG München, 08.08.2019 - 6 U 4020/18

    Reichweite der Konzentrationsmaxime bei weiterer Klage wegen eines anderen

    Vielmehr ist bei der Auslegung eines Patentanspruchs grundsätzlich zu berücksichtigen, dass sich ein Patent mit seiner Lehre von dem in ihm - noch dazu als nachteilig - beschriebenen Stand der Technik abzugrenzen sucht (vgl. auch BGH GRUR 2019, 491 Rn. 19 - Scheinwerferbelüftungssystem).
  • BPatG, 16.01.2020 - 1 Ni 1/18
    Die Beklagte widerspricht der Möglichkeit einer weiten, den Umfang der Offenbarung der in der Beschreibungseinleitung des Streitpatents in Bezug genommenen Druckschrift rop2 einschließenden Auslegung des Hauptanspruchs in der Fassung des Streitpatents mit Hinweis auf die Entscheidung des BGH "Scheinwerferbelüftungssystem" (Urteil vom 27. November 2018 - X ZR 16/17), wonach im Zweifel den bezeichneten Merkmalen ein anderes Verständnis - über den selbst genannten Stand der Technik hinaus - beizumessen sei.

    "Zweifel" hinsichtlich des bestimmten Merkmalen eines Patentanspruchs beizumessenden Verständnisses im Sinne der von der Beklagten hierzu herangezogenen Entscheidung des BGH mit Urteil vom 27. November 2018 (X ZR 16/17 - Scheinwerferbelüftungssystem) bestehen insoweit nicht.

  • OLG Karlsruhe, 08.12.2021 - 6 U 129/19

    Spracherkennungsvorrichtung - Patentverletzungsverfahren über eine

  • LG München I, 13.06.2019 - 7 O 10261/18

    Anordnung eines Unterlassungsgebots durch Verhältnismäßigkeitsprüfung i.R.d.

  • BPatG, 11.02.2021 - 1 Ni 15/19

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung.

  • BPatG, 15.03.2021 - 4 Ni 26/18

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Polygonartige Schiebeverpackung mit

  • BPatG, 28.01.2020 - 3 Ni 3/19

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verbundelement" - zum Stand der Technik -

  • BPatG, 07.10.2021 - 1 Ni 27/19

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Beschlag mit relativer zueinander

  • BPatG, 25.01.2023 - 6 Ni 8/22
  • BPatG, 10.11.2020 - 35 W (pat) 433/18
  • LG Düsseldorf, 04.06.2019 - 4b O 151/17

    Klinker-Kühler

  • LG München I, 25.04.2019 - 7 O 2141/17

    Frequenzumsetzung und Selektivität mit verschiedenen Filterdarstellungen als

  • BPatG, 24.04.2019 - 19 W (pat) 6/18
  • LG Düsseldorf, 17.06.2021 - 4c O 89/18

    Hämostase-Vorrichtung 2

  • LG München I, 18.10.2023 - 21 O 7637/20

    Patentanspruch, Nichtigkeitsverfahren, Klagepatents, Patentgericht, Äquivalente

  • LG Düsseldorf, 17.06.2021 - 4c O 90/18

    Hämostase-Vorrichtung 2 II

  • BPatG, 24.02.2021 - 4 Ni 10/20
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